Sie fanden uns über Google - Sie befinden sich im Archiv
Hier kommen Sie zur neuen Website
>> click here <<
Kurse und Lehrgänge mit Fördermöglichkeiten. (Vollzeit und berufsbegleitend))
Sie sind derzeit arbeitslos, oder auf der Suche nach neuen Betätigungsfeldern? Unter bestimmten Voraussetzungen sind unsere Seminare und Lehrgänge förderbar. Folgende Kurse sind dafür geschaffen, zumal diese den Auflagen hinsichtlich Länge, Kosten, und Lehrzeiten den meisten Fördergeber entsprechen. Unsere Prämisse: Didaktische geschulte sympathische Trainer/innen und Kleinstgruppen statt Massenabfertigung.
Klicken Sie auf das Seminar Ihrer Wahl um alle genauen Informationen, wie Preis, Kurspläne, Inhalte...etc. zu erhalten (Im linken Feld)
Wien | ||
noch 2 Plätze frei | ||
noch 2 Plätze frei | ||
SEA (Sound Engineer Abendkurs) | noch 3 Plätze frei | |
demnächst | -- |
Steiermark (Graz / Lannach) | ||
noch 3 Plätze frei | ||
SEA (Tontechnik Abendkurs) | ab 24. 10. 2016 | noch 2 Plätze frei |
noch 2 Plätze frei |
Salzburg | ||
noch 2 Plätze frei | ||
ab Frühjahr 2017 |
Innsbruck (Tirol) | ||
noch 2 Plätze frei | ||
noch 1 Platz frei |
Förderungen mit Bildungsprämie für alle Kurse |
Unter verschiedenen Voraussetzungen können auch berufsbegleitende Blockkurse oder Abendseminare gefördert werden. Sprechen Sie mit Ihrem jeweiligen Berater bitte vor Ihrer Anmeldung.
Kostenlose Beratungshotline:
Festnetz Österreich: 03136 81636
Festnetz Deutschland: 08441 278 25 24
Wann und wie werde ich gefördert?
Auzüge aus den Richtlinien des AMS.
Wer:
Diese Beihilfen können Arbeitslose für arbeitsmarktpolitisch sinnvolle Maßnahmen erhalten, die zu einer Erhöhung der Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt beitragen.
In besonderen Fällen können auch Beschäftigte, deren Einkommen eine bestimmte Höhe nicht überschreitet, gefördert werden.
Was:
Gefördert werden können: Kursgebühren, Schulgeld, Lehrmittel, ärztliche bzw. psychologische Gutachten, Prüfungsgebühren, Schulungskleidung (z.B. Schuhe für Baukurse), Selbstbehalt für Schulbücher, Fahrtkosten (täglich, wöchentlich, monatlich), Selbstbehalt für Schülerfreifahrt, Unterkunft (Nächtigung), Verpflegung.
Wie viel:
Von den Kursgebühren und Reisekosten etc. übernimmt das AMS bis zu 100% der nachgewiesenen Kosten.
Wie lange:
Die Beihilfen werden für die Gesamtdauer einer Maßnahme (z.B. Buchhaltungskurs) bzw. für ein zusammengehöriges Maßnahmenpaket gewährt (z.B. Buchhaltung I und II gelten als eine Maßnahme).
Wo:
Die Beihilfen sind an ein Beratungsgespräch gebunden. Dies erfordert, dass der/die FörderungswerberIn mit dem/der zuständigen BeraterIn der regionalen Geschäftsstelle des AMS rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme Kontakt aufnimmt